Geschenkideen vom Doktortitel bis Adelstitel

US Grundstücke in allen Bundesstaaten der U.S.A. verschenken

Preis: 25 Euro

US Grundstücke als Geschenkidee 50 Staaten von Amerika

Einmalig in Deutschland! Hier bekommen Sie ein Stück Amerika-Feeling nach Hause: Mit dieser Geschenkidee werden Sie Miteigentümer an je einem Grundstück in allen Bundesstaaten. Das Grundstück hat eine Grösse von einem Quadrat-Inch (2.54 cm2).

Sie erhalten: Eine Verleihungsurkunde mit einer Karte mit den Staaten der U.S.A. und einer Kundeninformation, wo sich die einzelnen Grundstücke in den einzelnen Staaten befinden.

Prima Geschenke & Geschenkideen von Consultingdigital.com, dem *KULT* Versand für ausgefallene Geschenke & Geschenkideen.

Eine tolle Geschenkidee für alle USA Fans.

Auswahl des US Bundesstaat:


Vorname und Zuname fuer die Urkunde:





Und wenn es einmal schnell gehen muss, hier die US Grundstücke als pdf per E-Mail.

US Grundstücke als pdf per E-Mail
Preis: 15 Euro

Auswahl des Bundesstaat oder alle 50 Staaten:


Vorname und Zuname:





Fragen und Antworten zu den US Grundstücken

Wie viel Land besitze ich wirklich?
Genau wie angegeben: Ein Square Foot, etwa ein Quadratzentimeter.

Was kann ich damit machen?
Es ist fast einfacher, Ihnen zu sagen, was Sie damit nicht machen können (siehe unten). Meistens kann man einfach sagen: 'Ich besitze Land in (...)'. Sie können das Zertifikat ausdrucken und allen Ihren Freunden zeigen oder es zu Hause oder im Büro aufhängen.

Was kann ich mit meinem Land nicht machen?
Man kann nicht auf dem Land leben. Sie können keine Veränderungen an den Parzellen vornehmen. Das Mit-Eigentum an den Grundstücken dürfen nicht übertragen werden und bezieht sich nur auf den Namen, auf den die Urkunde ausgestellt wurde.

Welche finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen habe ich?
Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships ist der Verwalter der Immobilie und für alle Immobiliensteuern auf die Immobilie und Grundstücke sowie für die Einhaltung aller örtlichen Vorschriften verantwortlich.

Wio befindet sich mein Land?
In der Informationebroschüre finden Sie die jeweiligen Angaben zu den Grundstücken in den einzelnen Bundesstaaten.

Ist das Land bei dem Staat (oder den Staaten) registriert, in dem ich Land besitze?
Der Mit-Besitz wird nicht im Grundbuchamt des jeweiligen Bundesstaat eingetragen, sondern nur in unserem Grundbuch.

Ist das legal?
Ja. Nach Angaben der Securities and Exchange Commission (SEC) sind die Urkunden nicht für Anlagezwecke gedacht und sind symbolisch, können daher nicht auf andere übertragen werden.

Kann ich meinen legalen Wohnsitz in dem Staat angeben, in dem sich meine Immobilie befindet?
Nein. Sie dürfen das Land auch nicht für andere legale Zwecke nutzen, beispielsweise für den Erwerb eines Bibliotheksausweises, eines Führerscheins oder eines Reisepasses, um nur einige zu nennen.

Darf ich mein Grundstück betreten?
Sie übertragen die Verwaltung des Grundstücks an den jeweiligen Haupt-Eigentümer. Nur mit dessen Erlaubnis dürfen Sie ihr Grundstück betreten.

Wem gehört das Land?
Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships ist Mit-Eigentümer aller Grundstücke (ein Squarefoot in allen 50 Bundesstaaten) aber Ihre Urkunde für Grundstück gehört Ihnen und ist nicht zeitlich begrenzt.

Muss ich Grundsteuer zahlen?
Nein. Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships ist für alle Immobiliensteuern und die Einhaltung aller örtlichen Vorschriften verantwortlich.

Habe ich irgendwelche Pflichten?
Nein. Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships ist der Verwalter der Immobilien und für alles verantwortlich. Das bedeutet zum Beispiel, dass Sie niemals Rasen mähen, Müll aufsammeln oder lokale, staatliche oder bundesstaatliche Vorschriften einhalten müssen.

Kann ich das an meine Erben weitergeben?
Die Grundstücke sind nicht übertragbar. Sie können aber jederzeit auf unserer Homepage neue Urkunden an neue Miteigentümer bestellen.

Kann ich die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten beanspruchen, wenn ich eine Besitz-Urkunde für ein Grundstück erhalte? Oder kann ich ein Visum beantragen?
Nein, leider nicht.

Was wird Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships mit dem Grundstück machen?
Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships wird das Grundstück nicht erschließen oder verändern, außer möglicherweise mit Genehmigung der Landes- oder Kommunalverwaltung, um das Grundstück für die öffentliche Nutzung und zum Vergnügen aller aufzuwerten oder zu verschönern.

Vereinbarungen und Beschränkungen

Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships ist Miteigentümer aller auf dieser Website beschriebenen Grundstücke (ein Quadratzentimeter Land in jedem der 50 Bundesstaaten der Vereinigten Staaten) und Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships hat 'No Action'-Schreiben von der United States Securities and Exchange Commission (SEC) und dem New York State Department of Law erhalten, in denen bestätigt wird, dass die Ausstellung und/oder der Verkauf dieser Urkunden kein Verkauf eines Wertpapiers darstellt und dass diese Urkunden nur zu Dekozwecken zu verwenden sind. Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships legt die folgenden Vereinbarungen für jedes der Grundstücke fest:

→ Der Mit-Eigentümer darf keine Veränderungen an den Parzellen vornehmen.

→ Der Mit-Eigentümer darf die Parzellen nicht bewohnen.

→ Der Mit-Eigentümer übertragen alle Verwaltungsaufgaben an den Grundstücksverwalter.

→ Die Grundstücke sind nicht übertragbar.

→ Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships ist der Verwalter der Immobilie und für alle Immobiliensteuern auf die Immobilie sowie für die Einhaltung aller örtlichen Vorschriften verantwortlich.

→ Sie werden nicht im Grundbuch eingetragen und das Mit-Eigentum ist rein symbolisch.

→ Consultingdigital.com International Real Estate Ownerships wird die Grundstücke nicht erschließen oder verändern, außer möglicherweise mit Genehmigung der Landes- oder Kommunalverwaltung, um das Grundstück für die öffentliche Nutzung und zum Vergnügen aller aufzuwerten oder zu verschönern.