Geschenkideen vom Doktortitel bis Adelstitel

Adelstitel kaufen und eintragen lassen (Personalausweis)

Heute kann man sich ja einfach einen Adelstitel kaufen, aber wie sieht es mit der Eintragung in den Personalausweis aus? Lesen Sie hier, wie das geht...

Adelstitel kaufen und eintragen lassen (Personalausweis) Adelstitel kaufen und in Personalausweis eintragen lassen

Normalerweise geht man aufs Amt und ändert seinen Namen. Das geht natürlich nur in einem modernen Land ohne viel Bürokratismus, also nicht in Deutschland. Wir wollen uns heute mit dem Thema Namensänderung, also der Eintragung von Adelstiteln näher befassen. Welche Möglichkeiten man hat, einen Adelstitel kaufen und eintragen zu lassen.

In den USA geht man einfach aufs Amt und ändert seinen Namen, ganz nach belieben.

In Europa gilt Schweden beim Namensrecht als sehr liberal. Sie können selbst entscheiden, wie Sie heißen wollen, und sich ganz einfach einen neuen Namen geben.

Seit dem 1. Juli 2017 ist Skatteverket die einzige zuständige Behörde für Namensänderungen in Schweden. Natürlich gibt es da füt deutsche Bundesbürger einen Haken, denn Namensänderungen bei Skatteverket werden von deutschen Behörden nicht anerkannt.

Allerdings wollen wir ja den Möglichkeiten in Deutschland nachgehen. Hier ist eine Namensänderung nur bei einer Heirat, einem unzumutbaren Namen oder aus wichtigem Grund — etwa bei einer Geschlechtsänderung ist auch eine Änderung des Vornamens möglich.

Adelstitel kaufen und im Personalausweis als Künstlername eintragen lassen

In Deutschland gibt es die Möglichkeit den Adelstitel als Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen. Das ist erst wieder seit dem 1. November 2010 möglich, denn zwischen dem 1.11.2007 und 01.11.2010 war dies nicht möglich. Das Feld für die Eintragung findet sich auf der Rückseite des Personalausweises unterhalb der Anschrift mit der Bezeichnung "Ordens- oder Künstlername".

Es muss ein Nachweis erbracht werden, das man überregional unter dem jeweiligen Künstlernamen tätig ist. Nachweise können etwa sein:

Gastartikel in Zeitungen
• Impressum der Homepage z.B. Max Mustermann, aka (auch bekannt als) Graf Max von Mustermann
• Mitglied in einem Künstlerverein, egal ob Schriftsteller, Maler oder sonstige Künstler
• Bestätigung ihrer Künstleragentur
• Soziale Medien wie etwa Facebook, Instragramm oder Twitter
• Gewerbeanmeldung ihres Unternehmens etwa "Graf von Mustermann Kleintransporte"

Ähnlich wie beim Künstlernamen besteht die Möglichkeit, wenn Sie einen kirchlichen Adelstitel kaufen, diesen als Ordensnamen eintragen zu lassen. Bei Ordensnamen ist ebenfalls eine Bestätigung der Kirche, des Klosters oder Ordens erforderlich. Kirchliche Adelstitel nennt man auch Kirchentitel oder Ordenstitel.

In allen Fällen, egal ob bei der Eintragung als Künstlername oder als Ordensname, gilt: Eine Eintragung in den Personalausweis liegt immer im Ermessen des Sachbearbeiters.

Früher gab der Adelstitel gab den Rang eines Adligen in der gesellschaftlichen Hierarchie an. Adelstitel wurden in Deutschland 1918 abgeschafft und sind seither Bestandteil des Namens.

Mit dem Übergang in die Weimarer Republik und dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919 (Verfassung des Deutschen Reichs) wurden mit Art. 109 WRV alle Bürger vor dem Gesetz gleichgestellt und Vorrechte der Geburt, des Geschlechts, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen. Die Adelsbezeichnungen (die Adelstitel und die Prädikate wie "von" und "zu") wurden zu Bestandteilen des Namens.

Alle von uns vermittelten Adelstitel dürfen ganz legal in Deutschland getragen werden. Auch ohne Eintragung in Ausweispapiere. Sie gelten nicht eigentlich als Adelstitel, sondern eher als Edeltitel oder Künstlername und sind daher auch frei zu verwenden.

Die hier angesprochenen Bereiche beziehen sich auf Deutschland. Wie sich der Sachverhalt mit Adelstitel in Österreich oder der Schweiz darstellt, liegen uns keine Informationen vor. Über enstprechende Hinweise sind wir dankbar.

Diese Abhandlung stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern bildet lediglich die eigene Recherche ab.
Um Rechtssicherheit zu erlangen, erkundigen Sie sich bei Fragen bei einem Rechtsanwalt ihres Landes.