Geschenkideen vom Doktortitel bis Adelstitel

Was ist der Unterschied zwischen einem Doktortitel, einem Ehrendoktortitel, Ehrendoktorgrad und Ehrendoktorwürde?

Zum Thema "Doktortitel" gibt es gleich eine ganze Reihe von verschiedenen Bezeichnungen vom Ehrendoktor, Ehrendoktorgrad bis Ehrendoktortitel oder Ehrendoktorwürde. Lesen Sie hier, was der Unterschied zwischen den einzelnen Bezeichnungen ist.

Unterschied zwischen Doktortitel, Doktorgrad, Doktorwürde, Ehrendoktor, Ehrendoktortitel und Ehrendoktorwürde

Der akademische Grad Doktortitel wird für eine Doktorarbeit ("Dissertation") verliehen. Eine Doktorarbeit ist eine schriftliche Abhandlung eines bestimmten Themas.

Den Doktortitel nennt man auch Doktorgrad, d.h. es ist der höchste akademischer Grad. Verleihen wird er nur von einer Hochschule mit Promotionsrecht.

Die Bezeichnung Doktor oder auch die weibliche Form - Doktorin - kommt aus dem lateinischen doctor und bedeutet soviel wie "Lehrer" (weiblich doctrix "Lehrerin"), angelehnt an docere "lehren" und doctus "gelehrt"). Die Abkürzung für Doktor ist "Dr." bei mehreren Doktorgraden auch "Dres." (vom latainischen doctores).

Alternativ verwendet man die Bezeichnung Doktorwürde.

2010 wurden alleine in Deutschland insgesamt 25.500 Doktorgrad von Universitäten und Hochschulen verliehen...

Lehrer mit einem "Professortitel" haben in der Regel einen Doktortitel und eine Ausbildung wie etwa mindestens einen Bachelor oder Master Abschluss.

Eine Eintragung in den Ausweis ist in der Regel nicht möglich.

Genau genommen ist der Doktortitel, wie er Umgangssprachlich immer verwendet wird, eigentlich gar kein "Titel" (wie etwa der Adelstitel).

Neben dem Doktor sind auch Diplom, Bachelor, Magister und Master akademische Grade.

Als einziger akademischer Grad kann nur der Doktortitel in den Pass und Personalausweis eingetragen werden.

In Deutschland ist die Verwendung des Doktortitel nur Berechtigten vorbehalten. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a "Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen":

1. Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Ehrentiteln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
- StGB § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

Ein Ehrendoktor ist eine von Universiäten oder Kirchen ehrenhalber verliehene Auszeichnung.

Der Ehrendoktor wird auch "Doktor ehrenhalber" bezeichnet (latainisch Doctor honoris causa), abgekürzt Dr. h.c. oder Dr. E. h. (oder in der Theologie in Deutschland einfach nur mit D., Theologie ist in Deutschland ein Studienfach an Universitäten, international eher von Kirchen z.B. USA).

Eine Eintragung des Ehrendoktors in Ausweispapiere erfolgt als "DR. HC." oder "DR. EH.". Bei einem normalen Doktortitel wird dieser als "DR" ohne weiteren Zusatz eingetragen.

Wenn eine Person mehrere Ehrendoktortitel hat, ist die Abkürzung "Dr. h.c. mult." üblich (in Österreich DDr. h.c.), abgeleitet von honoris causa multiplex. Bei nur zwei Ehrendoktortitel wird auch manchmal die Abkürzung "Dres. h.c." verwendet (vom lat. doctores honorum causa, was aber eigentlich falsch ist, weil es gegen die Grammatik und Logik verstoßt, weil "doctores" die Mehrzahl von Personen ist, aber nicht eine Mehrzahl von Titeln...

Der Ehrendoktor ist kein akademischer Grad, dürfen trotzdem nur von berechtigten Personen verwendet werden.

Die Bezeichnung honoris causa ist lateinisch und steht für "ehrenhalber" (ursprünglich "Ehren halber" oder "der Ehre wegen").

Wie oben beim Doktortitel bereits erwähnt, ist auch der Ehrendoktor genau genommen kein Titel (wie etwa dem Adelstitel), sondern nur Ehrengrad.

Der Ehrendoktor wird auch Ehrendoktorwürde genannt.

Die Ehrendoktorwürde wird auch Ehrendoktorgrad bezeichnet.